Die CDU plant, das sogenannte Heizungsgesetz abzuschaffen, sobald Friedrich Merz zum Kanzler gewählt wird. Dieser Beschluss wurde auf einem Parteitag vor der Wahl gefasst. Doch es regt sich Widerstand – nicht nur aus der Wohnungswirtschaft, sondern auch aus den eigenen Reihen. Der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) spricht sich gegen eine komplette Rückabwicklung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) aus, wie es die CDU vorsieht. Maren Kern, Vorständin des BBU, hält das für kontraproduktiv. Sie betont, dass etwaige Änderungen sich lediglich auf Teile der „hastig durchgeführten Novellierung“ beschränken sollten. „Unsere Branche setzt sich für die Reduzierung von CO2 und den Klimaschutz ein“, erklärte Kern. Ein abruptes Stoppen des aktuellen Kurses würde nur für noch mehr Verunsicherung sorgen und letztlich weder dem Wohnungsbau noch der CO2-Reduzierung dienen. Wohnungsunternehmen fordern Stabilität und Planungssicherheit Laut Kern sind Kontinuität und Planbarkeit essenziell: „Man kann nicht ständig die Richtung wechseln. Wohnungsunternehmen planen oft Jahrzehnte im Voraus – da darf es nicht heißen: heute so, morgen anders.“ Viele Kommunen arbeiten bereits gemeinsam mit Versorgungsunternehmen an der kommunalen Wärmeplanung, die eng mit dem GEG verknüpft ist. Das Gebäudeenergiegesetz wurde 2023 unter der Ampel-Regierung reformiert und trat am 1. Januar 2024 in Kraft. Es zielt darauf ab, den Gebäudesektor klimafreundlicher zu gestalten, indem schrittweise von Öl- und Gasheizungen auf umweltfreundlichere Alternativen umgestellt wird. Bereits bei seiner Verabschiedung sorgte das Gesetz für hitzige Debatten innerhalb der Regierungskoalition aus SPD, Grünen und FDP. CDU: Ende der „Gängelung des Heizungskellers“ Im Wahlkampf versprach die CDU, das Heizungsgesetz zu kippen. Auf dem Parteitag am 3. Februar 2025 in Berlin stellte Friedrich Merz ein Sofortprogramm zur Abstimmung, das unter Punkt acht klipp und klar festhält: „Wir schaffen das Heizungsgesetz der Ampel ab. Mit dem bürokratischen Reinregieren in den Heizungskeller muss Schluss sein.“ Neben der Abschaffung des GEG plant die CDU auch, weitere Entscheidungen der Ampel-Regierung rückgängig zu machen. Ob dies mit einem potenziellen Koalitionspartner SPD umsetzbar wäre und in welchem Umfang, bleibt jedoch offen. Kritik an der Rückabwicklung Nicht nur der BBU, sondern auch der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) warnt vor der Abschaffung des Gesetzes. „Wer die Wärmewende erfolgreich gestalten will, braucht verlässliche Rahmenbedingungen“, erklärte Energieexperte Timm Fuchs gegenüber der „Rheinischen Post“. Das GEG infrage zu stellen, sei nicht der richtige Weg. Auch (mittlerweile Ex-) Klimaschutzminister Robert Habeck warnt vor einer Rückabwicklung und bezeichnet sie als „fatal“. Wer beim Heizen allein auf den CO2-Preis für Öl und Gas setze, würde das Heizen nicht günstiger, sondern teurer machen. Verfassungsrechtliche Bedenken CDU-Abgeordneter Thomas Heilmann, Vorsitzender der unionsnahen Klimaunion, sieht die Pläne seiner Partei kritisch. Bereits 2023 hatte er vor dem Bundesverfassungsgericht mehr Beratungszeit für das Gesetz erstritten. Eine vollständige Abschaffung hält er ohne alternative Maßnahmen für verfassungswidrig. Detailänderungen zur Entbürokratisierung seien möglich, doch das Gesetz in seiner Grundstruktur aufzugeben, würde gegen die Verfassung verstoßen, wenn keine ebenso wirksame Regelung beschlossen werde. Auch der Expertenrat der Bundesregierung für Klimafragen warnt, dass eine Rückabwicklung des Heizungsgesetzes erhebliche Risiken mit sich bringe. Planen Sie den Verkauf Ihrer Immobilie? Gerade in Zeiten politischer Unsicherheiten und sich wandelnder Gesetzeslagen kann der Verkauf einer Immobilie eine kluge Entscheidung sein. Wenn Sie darüber nachdenken, Ihre Immobilie zu verkaufen, stehen wir Ihnen mit unserer Expertise zur Seite. Unser Team begleitet Sie durch den gesamten Verkaufsprozess, sorgt für eine marktgerechte Bewertung und unterstützt Sie bei allen Fragen rund um die aktuelle Marktsituation. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch – wir freuen uns darauf, Sie auf diesem Weg zu begleiten.